LIUMETA TECHNOLOGY UG
8. Gewährleistung und Garantien
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unterliegen unsere Produkte den gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung. Für den Kauf von gebrauchten Waren durch Verbraucher gilt: Sollte ein Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung auftreten, erlöschen die Mängelansprüche. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Lieferung der Ware auftreten, können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung geltend gemacht werden. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf von gebrauchten Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Vereinbarungen über die Beschaffenheit der Ware, die gegenüber Unternehmern getroffen werden, beziehen sich ausschließlich auf unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden. Wir übernehmen keine Haftung für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen. Sollte die gelieferte Ware mangelhaft sein, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Die vorstehenden Beschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche auf Schadenersatz, die auf einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, für Ansprüche bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist, für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragserfüllung überhaupt erst ermöglicht und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), im Rahmen eines vereinbarten Garantieversprechens sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.